Hegegemeinschaft

 

Auszug aus der Satzung der Hegegemeinschaft Sieben Berge

§2

Zweck und Ziele der Hegegemeinschaft

Zweck der Hegegemeinschaft ist es, die Hege und Bejagung der in §1 Abs.1 genannten Wildarten ("... alles jagdbare Wild.") entsprechend den "Grundsätzen und Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Niedersachsen" in der jeweils geltenden Fassung nach einheitlichen Gesichtspunkten und unter der Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse durchzuführen mit dem Ziel, unter der Wahrung der berechtigten Belange der Land- und Forstwirtschaft einen gesunden, qualitativ hochstehenden Wildbestand zu schaffen und zu erhalten. Ja 100 ha Waldfläche wird ein Wildbestand von 2,5 Stück Damwild angestrebt.

§3

Aufgaben

Zur Erreichung der in §2 genannten Ziele nimmt die Hegegemeinschaft insbesondere folgende Aufgaben wahr:
1.a. Abstimmung und Durchführung gemeinsamer Hegemaßnahmen.
b. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Äsungs- und Lebensbedingungen sowie zum Schutze des Wildes.
c. Gemeinsame Ermittlung des Wildbestandes.
d. Aufstellung einheitlicher Bejagungsrichtlinien.
e. Aufstellung eines gemeinsamen Abschussplanes für die Hegegemeinschaft gemäß Artikel 15 Abs. 4 Landesjagdgesetz und Verteilung des Abschusssolls auf die Jagdbezirke unter Berücksichtigung der speziellen Wildfläche und der tragbaren Wilddichte zur Bestätigung bzw. Festsetzung durch die Jagdbehörde.
f. Mitwirkung bei der Überwachung einschl. evtl. Maßnahmen zur Erfüllung der Abschusspläne.
g. Förderung des Arten-, Natur- und Umweltschutzes.
h. Durchführung einer jährlichen Trophäenschau innerhalb der Hegegemeinschaft unbeschadet der Beteiligung an sonstigen Trophäenschauen.
i. Förderung der Zusammenarbeit und Fortbildung der Mitglieder.